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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden AGB kommen für das Rechtsverhältnis zwischen der e-in ag und dem Käufer/Besteller zur Anwendung.

Allgemeines

Bei Widersprüchen zwischen dem Kauf- bzw. Werkvertrag und den folgenden AGB der e-in ag gehen die Bestimmungen des Kauf- bzw. Werkvertrages vor. Die folgenden AGB der e-in ag gehen allfälligen AGB des Käufers/Bestellers vor. Anderslautende AGB des Käufers/Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie von der e-in ag schriftlich angenommen worden sind.

Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben, technische Angaben, Verpackungseinheiten, Informationen etc. in Prospekten, Katalogen, Anleitungen und Broschüren sowie auf der Internetseite der e-in ag sind nicht verbindlich. Diese sind nur soweit verbindlich, als sie von der e-in ag ausdrücklich zugesichert sowie separat schriftlich festgehalten und durch die e-in ag unterzeichnet worden sind.

Alle Rechte an den Prospekten, Katalogen, Anleitungen und Broschüren sowie an der Internetseite der e-in ag, auch die Übersetzung in fremde Sprachen, bleiben vorbehalten. Ohne schriftliche Einwilligung der e-in ag ist es nicht gestattet, diese Dokumente oder Teile daraus in irgendeiner Form, mit Hilfe irgendeines Verfahrens, zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verteilen oder unter Verwendung elektronischer Systeme zu übertragen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

Konditionen

Preise

Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Warenablieferung gültigen Listenpreise der e-in ag. Die e-in ag behält sich Preisanpassungen vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Erfüllung, die Materialpreise ändern. Die aufgeführten Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST. Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr, Zollgebühren und Bankspesen etc. gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der e-in ag sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar, unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer/Besteller ist die e-in ag auch ohne Versand einer Mahnung berechtigt, Verzugszinsen von 5% ab Rechnungsverfall zu verrechnen. Für jede Mahnung kann zusätzlich eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben werden. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines grösseren Schadens der e-in ag.

Die e-in ag behält sich vor, bei Vertragsabschluss Sicherheiten oder ab einer Auftragssumme von CHF 20‘000.00, eine Anzahlung zu verlangen, welche sich wie folgt zusammensetzt: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Bereitstellung des Materials oder Montagebeginn und 1/3 nach Lieferung des Materials oder Montageabschluss. Bei Neukunden und Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen behält sie sich vor, die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme vorzunehmen.  

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte und die montierte Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im ausschliesslichen Eigentum der e-in ag. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, bei sämtlichen Handlungen zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts mitzuwirken. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die gelieferte und die montierte Ware bis zum Eigentumsübergang sachgerecht und vertragskonform zu nutzen und zu warten.

Verrechnung

Bei Bestellungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 100.00 werden dem Käufer/Besteller CHF 20.00 Kleinmengenzuschlag verrechnet. Die Verrechnung von Verpflichtungen unter diesem Vertrag mit allfälligen Forderungen des Käufers/Bestellers gegenüber der e-in ag ist ausgeschlossen.

Verpackung und Lieferung

Verpackung

Der e-in ag gehörende Paletten, Container und Kisten gelten bei den Lieferungen der Ware nicht als verkauft und werden dem Käufer/Besteller zum Selbstkostenpreis verrechnet, sofern sie der e-in ag nicht unaufgefordert innert Monatsfrist ab Lieferung in gutem Zustand retourniert werden.

Versand

Der Versand an den Käufer/Besteller erfolgt kostenpflichtig per Post- oder Frachtsendung an das angegebene Domizil. Für Sperrgut-, Express oder Eilgutsendungen wird der Sperrgut-, Express-, oder Eilgutzuschlag der Post oder des Frachtführers verrechnet. Für Frachtsendungen verrechnen wir pro Palettenplatz (1.20x0.80) CHF 75.00 und bei grösseren Paletten (2m) CHF 140.00. Für Postsendungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 600.00 werden die Versandkosten dem Käufer/Besteller mit CHF 15.00 verrechnet. Für Sperrgut verrechnen wir CHF 35.00. Die Versandkosten für Lieferungen ins Ausland sind EXW (ab Werk). 

Transportschäden sind unverzüglich der Post oder dem Frachtführer (Transport-/Speditionsunternehmen) zu melden. Die Haftung der e-in ag für Transportschäden ist ausgeschlossen. 

Gefahrübergang

Nutzen und Gefahr der Ware gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den Käufer/Besteller über.

Liefertermine

Die e-in ag bemüht sich, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Bei etwaigen Verspätungen lehnt sie aber jegliche Entschädigungsansprüche ab. Betriebsstörungen, Materialmangel, Arbeiterausstände sowie Fälle von höherer Gewalt ermächtigen die e-in ag zu einer entsprechenden Erstreckung der Lieferfristen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst mit dem Tag, an dem die e-in ag sämtliche notwendigen Angaben besitzt. Die von der e-in ag angegebenen Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum.

Lieferumfang und Bestellungsausführung

Die e-in ag liefert und montiert nach dem Stand der Technik. Für den Lieferumfang sowie für allfällige Ausführungen von Montagearbeiten sind die Auftragserteilung und Bestellungsänderung verbindlich. Zusätzliche Lieferungen sowie zusätzlich erbrachte Leistungen, namentlich Bestellungsänderungen, werden gesondert berechnet. Es können folgende Zuschläge verrechnet werden, wenn der Kunde zeitlich festgelegte Anlieferzeiten wünscht. Anlieferung bis 8.00 Uhr, CHF 90.00 Zuschlag, Anlieferung bis 10.00 Uhr, CHF 60.00 Zuschlag, Anlieferung auf vorgegebene Zeit nach 10.00 Uhr, CHF 50.00 Zuschlag. Weiter Zuschläge werden verrechnet, wenn Leerfahrten entstehen (bspw. kann beim Kunden nicht abgeladen werden oder Retoure ist nicht transportbereit). Unser Transporteur verrechnet ausserordentliche Zeitaufwände (wie bspw. warten zum Abladen, Kunden/Stapler suchen, etc.) mit CHF 90.00/h. Spezielle weitere Dienstleistungen (wie bspw. Express-Fahrten, LKW mit Kran, etc.) werden nach Aufwand verrechnet zu CHF 90.00/h exkl. Wegpauschale (CHF 1.30/km).

Bei Terminbestellungen ist der Käufer/Besteller verpflichtet, innerhalb der festgesetzten Frist die gesamte bestellte Ware zu übernehmen.

Garantie und Haftung

Garantie

Die e-in ag verpflichtet sich, für Ware mit Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehlern innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach eigener Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern. Bei gebrauchter Ware sowie gegenüber gewerblichen Käufern/Bestellern beträgt die Garantiefrist in allen Fällen ein Jahr ab Ablieferung. Für die Nachbesserung verpflichtet sich der Käufer/Besteller, der e-in ag den erforderlichen Zutritt zu verschaffen und die Nachbesserungsarbeiten entschädigungslos zu dulden. Bei Rücksendung von Ware mit Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehlern ist der entsprechende Lieferschein beizufügen.

Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die Ware der e-in ag umgehend nach Erhalt zu prüfen und umgehend nach dieser Prüfung, spätestens jedoch 10 Arbeitstage nach Erhalt der Ware, der e-in ag Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler schriftlich zu melden, ansonsten die Ware als genehmigt gilt.

Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, sich über Materialien, die in Verbindung mit der Ware der e-in ag eingesetzt werden, ausreichend zu informieren. Für allfällige Schäden, welche aufgrund der Verbindung von Materialen mit der Ware der e-in ag eingesetzt werden, lehnt die e-in ag jede Haftung ab. Informationen über Verträglichkeit einzelner Komponenten mit der Ware der e-in ag bedingen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Form und Unterzeichnung durch die e-in ag.

Solange der Käufer/Besteller mit Zahlungen in Verzug ist, kann die e-in ag jegliche Garantieleistung verweigern. In diesem Fall erfolgt kein Unterbruch der Garantiezeit.

Haftung

Jegliche weitergehende Haftung der e-in ag, mit Ausnahme derjenigen für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Die e-in ag haftet nicht für die Handlungen von Hilfspersonen.

Die e-in ag ist für Personen- und Sachschäden aus Betriebshaftpflicht versichert. Auf Anfrage erhält der Käufer/Besteller Einsicht in die erwähnte Versicherungspolice. Jede weitergehende Haftung der e-in ag für Personen- und Sachschäden ist wegbedungen.

Rücksendungen

Warenrücksendungen werden nur nach vorhergehender Absprache mit der e-in ag und nur innerhalb eines Jahres nach Ablieferung durch eine Warengutschrift (keine Barauszahlung) gutgeschrieben. Eine Gutschrift erfolgt erst ab einem Netto-Warenwert von CHF 50.00. Nicht originalverpackte Ware wird nicht oder nur unter Abzug eines Unkostenbeitrages gutgeschrieben. Die e-in ag verrechnet mindestens 25% des Netto-Warenwertes für die Bearbeitung der Rücksendung. Bei einem Warenwert unter CHF 100.00 wird generell eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 in Abzug gebracht. Spezialausführungen und konfektionierte Ware werden nicht zurückgenommen. Für defekte oder verschmutzte Ware erfolgt keine Gutschrift. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers. 

Schlussbestimmungen

Besondere Abmachungen und Vertragsänderungen

Besondere Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen der Kauf- und Werkverträge sowie dieses Formvorbehalts selbst bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; mündliche Abreden sind daher ungültig. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten allerdings als genehmigt, sofern der Käufer/Besteller nicht innert 30 Tagen ab Erhalt schriftlich widerspricht.

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien als Gerichtsstand Hinwil ZH. Die e-in ag kann aber auch am Sitz bzw. Wohnsitz des Käufers/Bestellers oder bei jedem anderen zuständigen Gericht klagen.